Für eine saubere Umwelt in Straß

AKTUELLER STAND IN SACHEN NATURGAS GMBH
Es tut sich etwas. Wir freuen uns berichten zu können, dass mit dem Bürgermeisterwechsel auch ein Wechsel im Umgang mit dieser Problematik stattgefunden hat. So ist es gelungen mit den nunmehrigen Verantwortlichen Gespräche zu führen, in denen wir unsere Bedenken äußern konnten. Ebenso erfreulich ist, dass wir auf Einladung des Abwasserverbandes die Möglichkeit erhalten haben, eine Pyrolyseanlage zu besichtigen.
ZUSAMMENFASSUNG DER BISHERIGEN EREIGNISSE
Die ursprünglich geplante Anlage besteht aus drei wesentlichen Anlagenteilen: Die Kläranlage, die Biogaserzeugung und die Klärschlammverbrennung. Ersteres hat immer funktioniert und funktioniert auch heute noch. Die Biogasproduktion hat in der Vergangenheit zwar funktioniert, konnte aber mengenmäßig die zugesagten Liefermengen nicht erfüllen, so dass Pönalzahlungen fällig wurden. Hinzu kam, dass aufgrund der nicht funktionierenden Klärschlammverbrennung die Gärreste nicht kostengünstig zu Dünger verbrannt werden konnten, sondern teuer deponiert werden mussten, so dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht gegeben war. Aufgrund zahlreicher technischer Mängel und Abweichungen von behördlichen Auflagen wurde schließlich der Betrieb sowohl der Biogasanlage als auch der Klärschlammverbrennung untersagt.
WIE GEHT ES WEITER?
Nach Beseitigung der Mängel konnte die Biogasanlage 2023 wieder in Betrieb genommen werden. Die Klär- schlammverbrennung soll durch eine Pyrolyseanlage ersetzt werden, die von der Firma L-Recycling privatwirtschaftlich errichtet und betrieben werden soll und dem Abwasserverband Pachtzahlungen einbringen soll. So sieht das Sanierungskonzept für den maroden Betrieb aus. Gelingt dies nicht, werden Haftungen in Höhe von rund 18 Millionen Euro fällig, für die letztlich die Mitgliedsgemeinden geradestehen müssen. Eine Tatsache, die von den bisher Verantwortlichen vehement bestritten wurde.
DIE PROBLEMATIK
Sosehr wir den offeneren Umgang schätzen, konnten unsere Bedenken hinsichtlich des geplanten Vorhabens bisher nicht gänzlich ausgeräumt werden. Aufgrund der zahlreichen Fehlentscheidungen und fehlenden Transparenz der Vergangenheit sind wir der Überzeugung, dass es im Sinne einer Schadensbegrenzung, kontinuierliche Überprüfungen der Wirtschaftlichkeit und der technischen Machbarkeit von Seiten der dafür zuständigen Aufsichtsorgane des Landes braucht, sowie eine transparente Offenlegung von Umweltauswirkungen und eine verbindliche Mengenbegrenzung der geplanten Klärschlammmengen.