Mit Leerstandsabgabe gegen Wohnungsnot und Bodenfraß
Vor einem Jahr verabschiedete der Steiermärkische Landtag das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz. Damit haben Gemeinden die Möglichkeit, Abgaben für Zweitwohnungen und leerstehende Wohnungen einzuheben.
Foto: Leerstehendes Geschäftslokal
Pro Quadratmeter und Jahr können von der Wohnungseigentümer:in maximal 10 Euro eingefordert werden. Viele Gemeinden haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst, um mithilfe dieser Maßnahme dem grassierenden Bodenverbrauch und der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Dass Handlungsbedarf besteht, steht außer Frage. Die intensive Wohnbautätigkeit der letzten Jahre führte zu einem überbordenden Bodenverbrauch. Eine Fläche von 18 Fußballfeldern wird in Österreich täglich der Natur entzogen. Ausreichend bezahlbarer Wohnraum wurde dennoch nicht geschaffen.
Die Mieten stiegen, während zahlreiche Wohnungen ungenutzt bleiben. Ein beträchtlicher Teil davon sind nämlich sogenannte „Anlegerwohnungen“, die lediglich als Kapitalanlagen dienen. Dies trägt zur steigenden Leerstandsrate bei. Die Einführung entsprechender Abgaben soll einerseits die Spekulation mit Wohnraum einschränken und andererseits den Bodenverbrauch langfristig senken.
Auch Fürstenfeld kennt das Problem, denn auch bei uns wurden in der Vergangenheit zahlreiche neue Wohnbauten errichtet. Unser Ansinnen, den Leerstand in Fürstenfeld zu erfassen, wurde von der Gemeindeführung bisher aber nicht angenommen. Schätzungen zufolge dürfte der hiesige Leerstand bei etwa 10 Prozent des Wohnungsbestandes liegen. Die genaue Erfassung der Lage wäre jedoch eine Voraussetzung für die Umsetzung einer entsprechenden Abgabe.
Die Grünen setzen sich dafür ein, dass auch in Fürstenfeld Maßnahmen ergriffen werden, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern und leerstehende Wohnungen dem Markt zur Verfügung zu stellen. Nutzen wir die Möglichkeit, die uns der Gesetzgeber hier zur Verfügung stellt!