Fall Kollar

Die Erkenntnis des Verfassungsgerichts, der obersten Gerichtsbarkeit Österreichs, liegt weit über ein Jahr zurück. In der umfassenden Urteilsbegründung legt der VfgH dar, warum die Beschlüsse zur «rechtlichen Sanierung» des unrechtmäßig errichtet und geführten Gewerbegebiets im Freiland von Goldes gegen die geltenden Gesetze verstoßen haben und damit willkürlich waren.

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Weiters wird unmissverständlich vom Höchstgericht aufgelistet, was die lokalen Behörden jetzt zu tun haben. Abbruch und Rückbau in landwirtschaftlich genutztes Freiland – doch die Gemeinde sah die Verantwortung bei der Bezirkshauptmannschaft. Nun ist auch dies geklärt durch einen weiteren Spruch des Verwaltungsgerichts, die Verantwortung für die Umsetzung des Urteils liegt nun definitiv bei der Gemeinde.

Kurzum: Es ist höchst an der Zeit, dass Bürgermeister Zirngast die Bescheide zur Beseitigung und zum Rückbau an die Firma Erdbau Kolar ausstellt und für deren genaue Einhaltung sorgt.