Causa Murecker Schwimmbad: Wer Bürger:innenbeteiligung verspricht, muss auch danach handeln
„Der Bürgermeister hat eine Bürger:innenbeteiligung zur Zukunft unseres Murecker Schwimmbades versprochen. Nur wenige Tage darauf will er diese Mitsprache durch den Beschluss eines unbefristeten Pachtvertrages aushebeln. Das ergibt einfach keinen Sinn. Ich kann die Motivation des Bürgermeisters nicht nachvollziehen, diesen unausgereiften und für unsere Gemeinde nachteiligen Pachtvertrag in aller Eile durch den Gemeinderat zu peitschen“, sagt die Grüne Gemeinderätin von Mureck, Verena Mayr, zu dem Vorhaben des Gemeindeoberhaupts und seiner Liste Vukan/Strein, den umstrittenen Schwimmbad-Verpachtungsdeal in der heutigen Gemeinderatssitzung zu beschließen.
Mayr warnt davor, durch eine überhastete Entscheidung alle Hebel der Gemeinde in Bezug auf das Erlebnisbad aus der Hand zu geben. Der vorliegende Pachtvertrag weise zudem auch abseits des Themas Bürger:innenbeteiligung gravierende inhaltliche Schwächen und Ungereimtheiten auf, etwa bezüglich der Zugangsbeschränkungen.
„Wir Grüne plädieren dafür, den Pachtvertrag zunächst auf ein Jahr zu befristen. Dies brächte der Gemeinde nur Vorteile. Gleichzeitig würde der potenzielle Pächter keinen Nachteil erfahren. Schließlich betrachtet er das erste Jahr nach der Übernahme laut eigenen Angaben ohnehin als ‚Lehrjahr‘, in dem er keine baulichen Veränderungen vornehmen will. Beseitigen wir doch zunächst alle Ungereimtheiten und machen dann Nägel mit Köpfen“, betont die Gemeinderätin, die in der heutigen Sitzung den Antrag einbringen wird, den Beschluss über die Verpachtung zu vertagen.
Auch für den Grünen Landtagsabgeordneten der Region, Andreas Lackner, ist es „ein Wahnsinn, wie unprofessionell der Bürgermeister hier agiert. Einen öffentlichen Weg ohne vernünftige Alternative zum Privatweg zu erklären, schlägt dem Fass den Boden aus“, ärgert sich Lackner.
Für Rückfragen steht Gemeinderätin Verena Mayr gerne telefonisch unter 0650/9413036 oder per Mail unter verena.mayr@gruene.at zur Verfügung.