Anrainer:innenschutz

Die Grünen setzen sich nicht nur für Klima- und Umweltschutz ein. Die Lage der Gemeinde erfordert es jetzt auch dringend, für den Anrainer:innenschutz aktiv zu sein.

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Die Belastungen der B70 Anrainer:innen erkennen die Grünen als grenzwertig an. Daher muss etwas getan werden, denn die Fertigstellung der Umfahrung wird, wenn überhaupt, frühestens 2032 erfolgen (Erklärung weiter unten). Die Bürgerinitiative „B70 Neu Umfahrung Söding-St. Johann“ hat mit ihrer Eingabe an den Bürgermeister und an die Bezirkshauptmannschaft bereits einen wichtigen Schritt unternommen, in dem sie Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung fordert.

Schöne Wünsche, aber nicht durchführbar

Leider wird es laut Bezirkshauptmann und Baubezirksleitung eine geforderte durchgehende Temporeduktion von Krottendorf bis zum Kreisverkehr Söding nicht geben. Ebenso wenig die von der Bürgerinitiative und den Grünen vorgeschlagenen weiteren Zebrastreifen mit oder ohne Ampelregelung. Diese sind auf Grund örtlicher Begebenheiten und rechtlicher Sachlage nicht zu genehmigen. Derzeit wird von der Bezirkshauptmannschaft lediglich ein erweitertes Nachtfahrverbot für LKW in einem Ermittlungsverfahren geprüft. Ein Ergebnis dazu kann es bis spätestens Mitte dieses Jahres geben.

Was den leidgeprüften Anrainer:innen bleibt, ist in konkreten Lärmschutz zu investieren. Dafür gibt es Förderungen. Wir haben uns deshalb mit der zuständigen Rechtsabteilung des Landes Steiermark in Verbindung gesetzt. Das Land Steiermark sieht hierzu drei Fördermöglichkeiten für Lärmschutz vor, für die es aber keinen Rechtsanspruch gibt.

Lärmschutzmaßnahmen

a) Lärmschutzfenster werden zu 50% der Kosten gefördert, wenn

  • die Hauspartei mindestens zehn Jahre lang am Ort gemeldet ist
  • die Lärmgrenzwerte an diesem Ort überschritten werden.

b) Lärmschutzwand im Selbstbau, Bedingungen wie (a)

Hier ist die Anrainerpartei Bauherr, das Land Stmk übernimmt 50% d Kosten, maximal € 7.500,-, plant aber kostenfrei den Bau und übernimmt auch die Kosten des Gutachtens bzgl. Lärmgrenzwertüberschreitung. Bei dieser Variante können sich mehrere Parteien zusammenschließen, eine Ansprechperson wählen und um eine Förderung für ein gemeinsames Projekt beim Land einreichen.

c) Große Lärmschutzwandförderung zu 100%

Ist im Ortsgebiet (50km/h Beschränkung) ausgeschlossen und scheitert dzt. auch an nicht vorhandenen Budgetmitteln des Landes. Nur eine Budgetvorreihung durch den Landesrat oder den Landeshauptmann könnte diese Variante ermöglichen. Bauende nach solch einer eher seltenen politischen Maßnahme aber frühestens in 4-5 Jahren. Bedenken sie, dass alle Lärmschutzmaßnahmen ihr Haus auf Dauer schützen, den Wert steigern und lt. Prognose auch nach einer möglichen Fertigstellung der Umfahrung 30-40% des Verkehrs nach wie vor an ihren Häusern vorüberrauschen wird.

Fertigstellung B70 neu frühestens 2032

Da die Bürgerinitiative gegen den Bau der B70 Neu bei einem positiven Bescheid der Landesregierung das Verfahren durch alle Instanzen bis zum Verwaltungsgerichtshof beeinspruchen wird und nach Abgleich mit ähnlichen Verfahren, ist der folgende zeitliche Ablauf realistisch:

Verfahrensdauer 10 Jahre

  • Möglicher positive Bescheid der Ld.Reg.Stmk für dieses Projekt · 2023-2024
  • Verfahrensende nach Beschwerde bei Bundesverwaltungsgericht · 2025-2026
  • Ende Revisionsverfahren bei Verwaltungsgerichtshof · 2026-2027
  • Ende der Enteignungsverfahren · 2027-2029
  • Ende d Bauphase = Fertigstellung nach geplanter dreijähriger Bauzeit · 2032-2033

Es wird also noch mindestens zehn Jahre bis zu einer möglichen Fertigstellung der B70 Neu dauern. Bis dahin kann und darf die Belastung der Anrainer:innen nicht so bleiben wie derzeit. Deshalb auch unser Engagement für Lärmschutzwände und für den weiteren Ausbau des Öffentlichen Verkehrs, und hier besonders für die Verbesserung des VO-Mobil Angebotes, um den „letzten Kilometer“ auch ohne Auto und ohne Lärm zurücklegen zu können.

Ziele der Grünen im Gemeinderat

  • Lokalaugenschein mit Lärmschutz Expert:innen in der Gemeinde. Geprüft werden soll die Möglichkeit des Baus von Lärmschutzwänden, die vom Land Steiermark bei politischem Willen zu 100% gefördert werden könnten.
  • Gemeindeförderungen für den Bau von Lärmschutzwänden in Selbstbauweise (Variante b) ähnlich der Förderungen

für den Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbarer Energie.